15 Monate nach der verpflichtenden Anwendung der EN 1090-1 besteht noch immer Unklarheit über einige Schlüsselbegriffe. Zumindest für die Firmen, die versuchen dem Wortlaut der EN 1090-1 und der Bauproduktenverordnung zu folgen. Und auch für viele Bauherren ist nicht klar, was sie verlangen sollen und dürfen.
Warum ist es so schwierig Klärungen zu finden? Weil niemand außer dem EuGH Interpretationen einer EU-Verordnung vornehmen kann und die Europäischen Kommission keine aussagekräftigen und eindeutigen Definitionen wichtiger Begriffe (zB "auf dem Markt bereitstellen") bietet. Und das geht zu Lasten der Betriebe, die es richtig machen wollen.
Der ÖSTV hat versucht Klarheit zu finden und RA Univ.-Doz. Dr. List (Universität Innsbruck) als Gutachter mit acht Fragen konfrontiert.
Das Rechtsgutachen kommt zu ähnlichen Ergebnissen wie die Stahlbauer:
Wenig ist klar, vieles vom Einzelfall abhängig und nur wenige Fragestellungen sind eindeutig zu beantworten; Die Europäische Kommission bleibt vieles an Unterstützung der Wirtschaft schuldig.
Der ÖSTV nimmt das als Auftrag, weiterhin durch seine Teilnahme beim CEN Verbesserungen für die "neue" EN 1090-1 zu erreichen. Und in der Sache Bauproduktenverordnung durch Verbesserungen v.a. bei den Begriffsbestimmungen zu mehr Klarheit zu kommen. Ein harter Weg liegt vor uns!
Rückfragehinweis:
DI Georg Matzner, GF Österreichischer Stahlbauverband
T +43 (0)1 503 94 74 | E georg[dot]matzner[at]stahlbauverband[dot]at
2015.10/GM